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   OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - VII-Verg 68/08   

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OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 (https://dejure.org/2009,816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 (https://dejure.org/2009,816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - VII-Verg 68/08 (https://dejure.org/2009,816)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    SchulG NRW § 20; ; SchulG NRW § 97 Abs. 1; ; SchulG NRW § 97 Abs. 4 Nr. 1; ; VOL/A § 2 Nr. 1 Abs. 2; ; VOL/A § ... 3a Nr. 1 Abs. 5 a; ; VOL/A § 3a Nr. 2 lit. d; ; VOL/A § 7a Nr. 3 Abs. 6; ; VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3; ; VOL/A § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2 lit. a; ; VOL/A § 25 Nr. 2 Abs. 1; ; GWB § 1; ; GWB § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 97 Abs. 3; ; GWB § 97 Abs. 4; ; GWB § 97 Abs. 7; ; GWB § 98 Nr. 2; ; GWB § 98 Nr. 4; ; GWB § 104 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 107 Abs. 2; ; GWB § 107 Abs. 3; ; GWB § 107 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 107 Abs. 3 Satz 2; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 114 Abs. 2 Satz 2; ; GWB § 115 Abs. 1; ; GWB § 121; ; GWB § 123 Satz 3; ; GWB § 123 Satz 4; ; GO NRW § 107; ; GO NRW § 107 Abs. 1 Satz 1; ; GO NRW § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GO NRW § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; GO NRW § 108; ; GO NRW § 108 Abs. 1; ; VgV § 13; ; VgV § 13 Satz 6; ; VgV § 16; ; VgV § 16 Abs. 1; ; VgV § 16 Abs. 1 Nr. 2; ; EG Art. 81; ; BGB § 164; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 121; ; BGB § 278; ; SchfkVO § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; SchfkVO § 12 Abs. 2 Nr. 2; ; SchfkVO § 12 Abs. 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 8 Nr. 1 Abs. 3; VOL/A § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern und unterbliebener Unterzeichnung eines geänderten Vertragsentwurfs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen Unvollständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zumutbarkeit der Nachunternehmerbenennung? (IBR 2010, 42)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1944
  • VergabeR 2009, 905
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (46)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Die Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB entsteht und besteht nur hinsichtlich der i m Vergabeverfahren erkannten Vergaberechtsverstöße (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006, VergabeR 2007, 59 - Tz. 35).

    Ansonsten reicht (anders als im Fall des im Streitfall nicht einschlägigen § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB) bloße Erkennbarkeit nicht aus (BGH, Beschl. v. 26.9.2006 - X ZB 14/06, VergabeR 2007, 59, 65 Rn. 35 und ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschl. v. 16.2.2005 - VII-Verg 74/04, VergabeR 2005, 364, 367 m.w.N.).

    Denn aufgrund der vorstehend begründeten Forderung waren vollständige Angaben hinsichtlich der Namen der einzusetzenden Nachunternehmer als ein Umstand ausgewiesen, der nach den bekannt gegebenen Vorstellungen des Auftragsgebers für die Vergleichbarkeit der Angebote und die Vergabeentscheidung wettbewerbliche Relevanz haben sollte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.2.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575 = VergabeR 2004, 609, 612; 724, 726; offen gelassen: BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06, Umdruck S. 15, VergabeR 2007, 59).

    Die Antragstellerin hat keinen Anspruch auf Ausschluss des Angebots der Beigeladenen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06, VergabeR 2007, 56 ff ).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Von dem Vorliegen einer vergabefreien Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH Urt. v. 6.4.2006-C 410/04 -Commune di Bari - WuW/E Verg 1225 Tz. 26; Urt.v.13.10.2005, C 458/03 - Parking Brixen - WUW/E Verg 1156 Tz. 63; WuW/E Verg 1025 - Stadt Halle und RPL Lochau Tz. 46) und des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 3.7.2008, I ZR 145/05, Tz. 29, BGHZ 177, 150-156 = VergabeR 2008, 925 - Kommunalversicherer) auszugehen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen muss der öffentliche Auftraggeber über das beauftragte Unternehmen allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über seine eigenen Dienststellen.

    Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3.7.2008 (I ZR 145/05, Tz. 29, BGHZ 177, 150 - 156 = VergabeR 2008, 925 - Kommunalversicherer) entschieden hat, spielt für die Frage, ob eine Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausgeübt werden kann, neben den Beteiligungsverhältnissen auch die Gesellschaftsform eine entscheidende Rolle.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Dass sich bei EG-rechtskonformer Auslegung auch die allgemeinen vergaberechtlichen Prinzipien dazu eignen, konkrete, an den öffentlichen Auftraggeber gerichtete Verhaltenspflichten hervorzubringen (kritisch insofern Burgi, NZBau 2008, 29, 33 f.), ergibt sich aus den Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. Urt. v. 20.10.2005 - C-264/03, VergabeR 2006, 54 - Kommission ./. Französische Republik; Urt. v. 21.7.2005 - C-231/03, NZBau 2005, 592, 593 - Coname; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, NZBau 2005, 644, 647 f. - Parking Brixen; Urt. v.27.10.2005 - C-234/03, EuZW 2006, 189 = VergabeR 2006, 63 = WuW/E Verg 1171 - Contse; Urt. v. 3.12.2001 - C-59/00, WuW/E Verg 1167 - Bent Mousten Vestergaard; Urt. v. 7.12.2000 - C-324/98, NZBau 2001, 148, 151 - Telaustria).

    Von dem Vorliegen einer vergabefreien Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH Urt. v. 6.4.2006-C 410/04 -Commune di Bari - WuW/E Verg 1225 Tz. 26; Urt.v.13.10.2005, C 458/03 - Parking Brixen - WUW/E Verg 1156 Tz. 63; WuW/E Verg 1025 - Stadt Halle und RPL Lochau Tz. 46) und des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 3.7.2008, I ZR 145/05, Tz. 29, BGHZ 177, 150-156 = VergabeR 2008, 925 - Kommunalversicherer) auszugehen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen muss der öffentliche Auftraggeber über das beauftragte Unternehmen allein oder zusammen mit anderen öffentlichen Stellen eine ähnliche Kontrolle ausüben wie über seine eigenen Dienststellen.

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Außerhalb des Vergabeverfahrens und des Anwendungsbereichs vergaberechtlicher Vorschriften liegende Rechtsverstöße sind im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen (vgl. Senat, Beschl. v. 22.5.2002 - Verg 6/02, NZBau 2002, 583 = OLGR Düsseldorf 2003, 147 = VergabeR 2002, 668, 669 f. = WuW/E Verg 658).

    In geeigneten Fällen kann mit einem Feststellungsantrag auch der Gefahr einer Wiederholung begegnet werden (vgl. Senat, Beschl. v. 2.5.2002, Verg 6/02, NZBau 2002, 583).

  • OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04

    Ausschluss eines Angebots; Antragsbefugnis; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Denn aufgrund der vorstehend begründeten Forderung waren vollständige Angaben hinsichtlich der Namen der einzusetzenden Nachunternehmer als ein Umstand ausgewiesen, der nach den bekannt gegebenen Vorstellungen des Auftragsgebers für die Vergleichbarkeit der Angebote und die Vergabeentscheidung wettbewerbliche Relevanz haben sollte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.2.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575 = VergabeR 2004, 609, 612; 724, 726; offen gelassen: BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06, Umdruck S. 15, VergabeR 2007, 59).

    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung der Bieter abzielende Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn die Angebote in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45), sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A solche Angebote, die vom Auftraggeber geforderte Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist (vgl. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A; BGH, Urt. v. 18.9.2007, X ZR 89/04, Umdruck S. 5, Tz. 10, VergabeR 2008, 69, 70, 71: zur VOB/A; OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726).

  • OLG Celle, 04.05.2001 - 13 Verg 5/00

    Vergabeverfahren: Unstatthafte Nachprüfung nach Auftragserteilung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Ein zeitlich vor der Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilter mündlicher oder schriftlicher Zuschlag, das heißt ein Zuschlag, der den Anforderungen einer Willenserklärung entspricht, und dessen Zugang, der zu einem wirksamen Vertragsschluss führt, beendet das Vergabeverfahren (vgl. BGH NZBau 2001, 151; OLG Celle NZBau 2002, 53).

    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennenden Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereich zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2001, 155 = VergabeR 2001, 45; OLG Celle NZBau 2002, 53, 54 = VergabeR 2001, 210).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Ein zeitlich vor der Zustellung des Nachprüfungsantrags erteilter mündlicher oder schriftlicher Zuschlag, das heißt ein Zuschlag, der den Anforderungen einer Willenserklärung entspricht, und dessen Zugang, der zu einem wirksamen Vertragsschluss führt, beendet das Vergabeverfahren (vgl. BGH NZBau 2001, 151; OLG Celle NZBau 2002, 53).

    Das Vergabeverfahren ist beendet, wenn der im Wege des Zuschlags vom öffentlichen Auftraggeber einem Bieter erteilte Auftrag wirksam geworden ist (vgl. BGH NZBau 2001, 151).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung der Bieter abzielende Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn die Angebote in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45), sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A solche Angebote, die vom Auftraggeber geforderte Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist (vgl. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A; BGH, Urt. v. 18.9.2007, X ZR 89/04, Umdruck S. 5, Tz. 10, VergabeR 2008, 69, 70, 71: zur VOB/A; OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 10. Juni 2008 (VergabeR 2008, 782, Tz. 14) ausgeführt, den Bietern sei zwar zuzumuten, schon bei Angebotsabgabe Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsteile eine Subunternehmereinschaltung vorgesehen sei.
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08
    Vorgreiflichkeit ist allerdings zu verneinen, wenn der Hauptantrag aus formellen oder sonstigen vom Bestehen des streitigen Rechtsverhältnisses unabhängigen Gründen abzulehnen ist (vgl. BGH NJW 2004, 3330, 3332).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2008 - Verg 37/07

    Investorenauswahl einer Kommune unterliegt dem Vergaberecht

  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2000 - Verg 3/00

    Zulässigkeit des Verhandlungsverfahrens bei der Vergabe von Aufträgen für

  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

  • OLG München, 22.01.2009 - Verg 26/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zeitpunkt der Benennung von Nachunternehmern und

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

  • EuGH, 20.10.2005 - C-264/03

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • EuGH, 03.12.2001 - C-59/00

    Vestergaard

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

  • OLG Düsseldorf, 25.06.2008 - Verg 22/08

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Ausschließung wegen

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04

    Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag

  • EuGH, 03.03.2005 - C-34/03

    Fabricom - Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2006 - Verg 36/06

    Vergaberecht: Kein Auschluss des Angebotes bei Konformität mit

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - Verg 67/05

    Nach vorangegangener Akquisitionsplanung: Teilnahme möglich?

  • OLG Koblenz, 13.02.2006 - 1 Verg 1/06

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Beschwerdebegründung; Angebotsausschluss

  • BayObLG, 20.08.2001 - Verg 11/01

    Bietergemeinschaften im Vergabeverfahren

  • BGH, 17.03.1964 - Ia ZR 193/63

    Vollstreckbarkeit von Urteilen

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2008 - Verg 55/08

    Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2001 - Verg 13/01

    Anwendbarkeit des Vergaberechts auf die mehrjährige Prolongation eines

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/08

    Kommunalwirtschaftsrecht ist vergaberelevant!

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • BGH, 05.02.2002 - KZR 3/01

    Kieler Modell der Frauen- und Jugendnachtfahrten nicht kartellrechtswidrig

  • OLG München, 02.03.2009 - Verg 1/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen geringer

  • OLG Koblenz, 08.12.2008 - 1 Verg 4/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anspruch eines Bieters, dessen Angebot

  • VG Köln, 29.07.2008 - 4 L 1060/08

    Betreiben des Schulbusverkehrs als gemeindliche Tätigkeit

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2020 - Verg 36/19

    Es gibt keine ungeschriebenen Eignungskriterien!

    Das gilt auch für das vom Senat in früherer Rechtsprechung als von Bieterunternehmen zu erfüllen geforderte Eignungsmerkmal der "rechtlichen Leistungsfähigkeit" (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 01.12.2015 - VII-Verg 20/15 - Pregabalin , zitiert nach juris, Tz. 23, vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris, Tz. 26, vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 110, vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 27, und vom 21.02.2005 - VII-Verg 91/04, zitiert nach juris, Tz. 49 f.), für das nach der heutigen Gesetzessystematik über die gesetzlich geregelten Einzelaspekte hinaus kein Anwendungsbereich verbleibt.

    Soweit der Senat, worauf sich die Antragstellerin beruft, in früheren Entscheidungen die Verletzung eines gesetzlichen Marktzutrittsverbots als einen Wettbewerbsverstoß beziehungsweise Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB a.F. angesehen hat, der zu einem Ausschluss des betreffenden Bieters vom Vergabeverfahren zwingt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 09.11.2011 - VII-Verg 35/11, zitiert nach juris, Tz. 26, vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 109, vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 24, und vom 17.06.2002 - Verg 18/02 = NZBau 2002, 626, 628 und 634), hält er hieran unter Geltung des für das vorliegende Vergabeverfahren maßgeblichen Vergaberechts in der Fassung des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr fest.

    Soweit der Senat in der Vergangenheit das Gegenteil vertreten hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08, zitiert nach juris, Tz. 109, Beschluss vom 13.08.2008 - VII-Verg 42/07, zitiert nach juris, Tz. 22, vom 29.03.2006 - VII-Verg 77/05, zitiert nach juris, Tz. 54, und vom 17.06.2002 - Verg 18/02 = NZBau 2002, 626, 628), ist die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Literatur zu Recht kritisch hinterfragt worden (siehe OVG Münster, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08, zitiert nach juris, Tz. 16 ff.; Burgi, NZBau 2003, 539, 544; Ennuschat, NVwZ 2008, 966, 967; Mann, NVwZ 2010, 857, 861; Schneider, NZBau 2009, 352, 354).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Diese könne von der Antragsgegnerin nicht ausreichend kontrolliert werden, wie der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 - schon entschieden habe.

    Soweit die Antragstellerin gegen das Vorliegen der Voraussetzungen des § 108 Abs. 1 und 2 GWB vorbringt, dass die Antragsgegnerin über die Beigeladene nicht die von § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB verlangte Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle ausübe, und zum Beleg dafür auf einen Beschluss des Senats vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 - sowie Auseinandersetzungen um eine Vertragsverlängerung für einen früheren Finanzvorstand der Beigeladenen verweist, greift dieser Einwand nicht durch.

    Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Senats vom 04.05.2009 - VII-Verg 68/08 - ist überholt.

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2021 - Verg 54/20

    "Geschlossene EU-Lieferkette" verstößt gegen Gleichheitsgrundsatz!

    Ein Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes gemäß vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285, vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 und vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.) Ein solches Feststellungsinteresse kann insbesondere gegeben sein, wenn der Antrag der Vorbereitung einer Schadensersatzforderung dient.

    Es soll dadurch sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285, vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 und vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.).

    Durch den Feststellungsantrag nach Eintritt der Erledigung soll sichergestellt werden, dass dem Antragsteller die Früchte des von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens nicht verloren gehen (Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, BeckRS 2014, 4285, vom 11. Mai 2011, VII-Verg 8/11, juris Rn. 35 und vom 4. Mai 2009, VII-Verg 68/08, juris Rn. 126 m. w. N.).

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